VERBAND

Der Verband – Auf einen Blick

 

Gründung

Der Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA) wurde am 27. März 1998 in Berlin von sechzehn namhaften Agenturen gegründet. Mit der Gründung des VdA wurde ein Zeichen des Neuanfangs gesetzt, nachdem der Berufsgruppe der Agentinnen und Agenten in der Vergangenheit durch eine unzureichende Standesvertretung nicht die anzustrebende Bedeutung und Reputation in der Branche zukam.

Aktuell gehören dem Verband 69 Agenturen und ein Ehrenmitglied an. Hiermit repräsentiert der VdA zugleich mehr als 3.700 Schauspieler*innen, Regisseur*innen, Autor*innen und weitere Filmschaffende. (Stand: 14. März 2024)

Ziele

Hauptzweck des VdA ist die berufsständische Interessenvertretung. So versteht sich der VdA als allgemeiner Berufsverband der Künstleragenten im Bereich Film, Fernsehen und Theater. Er pflegt Kontakte zu den anderen Berufsverbänden und diversen Organisationen der Branche sowie zu den Sendeanstalten und Theatern.

Der VdA hat das Ziel, die Qualität der Arbeit der einzelnen Agenturen für Film, Fernsehen und Theater zu sichern und zu steigern.

Der VdA versteht sich als Sprachrohr der Agenturen in Zeiten wachsender Konzentration auf dem Medienmarkt sowie dramatischer Veränderungen der wirtschaftlichen und künstlerischen Rahmenbedingungen. Der VdA artikuliert die Belange der Agenturen und seiner Klienten gegenüber der Medienbranche und dem Gesetz- und Verordnungsgeber.

Zugleich ist der VdA ein Meinungs- und Informationsforum für die Mitgliedsagenturen. Hierzu dienen neben den turnusmäßigen Zusammenkünften auch regelmäßige Informationsbriefe, Stammtische und Weiterbildungsveranstaltungen.

Der VdA hat das Ziel, die Qualität der Arbeit der einzelnen Agenturen für Film, Fernsehen und Theater zu sichern und zu steigern. Aus diesem Grund einigten sich die Mitgliedsagenturen im Februar 2014 auf die Verabschiedung gemeinsamer Qualitätsstandards.

Abgrenzung Berufsbild

Der VdA grenzt das Berufsbild der Agenten deutlich von dem der Casting Directors ab. Um die Parteilichkeit des Casting Director auf Seiten von Produzenten und Regisseuren einerseits und die der Agenten auf Seiten der betreuten Künstler andererseits zu gewährleisten, können Agenturen, die neben ihrer Agententätigkeit auch als auftragnehmende Casting Directors tätig sind, nicht Mitglied im VdA werden.

Auch können Agenten, die parallel als Produzenten tätig sind, nicht Mitglied im VdA sein. Diese Ausschlusskriterien sollen die Parteilichkeit des Agenten zugunsten der betreuten Künstler sichern und Interessenkonflikte von vornherein verhindern.

Themenschwerpunkte

In den turnusmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen werden zu bestehenden auch immer wieder neue Punkte, die vorrangig für die Arbeit des Verbandes sind, formuliert. Grundsätzlich betrifft dies:

 

Berufsbild stärken: Der VdA steht mit seinen Mitgliedern für einen konstruktiven, fairen und kompetenten Umgang innerhalb der Film- und Theaterlandschaft und beansprucht dort mit der Positionierung des Agentenberufes auch Entscheidungsträger bei Neuausrichtungen der jeweiligen Branche zu sein.

 

Bedingungen für Kreative verbessern: Der VdA setzt sich für den Erhalt von Gagenstandards innerhalb der Filmwirtschaft ebenso wie für die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, künstlerischen Verabredungen und gesetzlichen Regelungen bezüglich der Sozialmaßnahmen ein.

 

Neue Medien: Durch die Schaffung des VdA-Pools werden stets aktuelle Daten über derzeit über 3.100 Filmkünstler zur Verfügung gestellt. Der VdA ist bestrebt, die modernen Prozesse, die u.a. zum Engagement der von den Mitgliedsagenturen vertretenen Klienten führen, zu stützen. Sowohl national als auch international ist der VdA-Pool ein Alleinstellungsmerkmal des VdA unter allen Agenturverbänden.

 

Nachwuchs: Der VdA beobachtet die Lage von neuen Talenten an den Ausbildungsinstituten für Schauspiel, Regie und Autoren. Viele Mitglieder des VdA stehen für Lehraufträge an Filmhochschulen zur Verfügung. Ziel ist es u.a., die Studenten für ihre ersten Schritte auf dem freien Markt und bei Erstengagements an Theatern vorzubereiten und ihnen bei ihrer Karriereplanung Grundausrichtungen aufzuzeigen.

 

Schaffung von Standards im Umgang mit den von den Mitgliedsagenturen vertretenen Kreativen: Vorrangig für den Schauspielbereich hat der VdA durch den Verbandsjustitiar in der Geschäftstelle ein Vertragswerk zur Verabredung von Arbeitsbedingungen und gegenseitigen Rechten und Pflichten für die Schließung eines Agentur- bzw. Managementvertrages erarbeitet und gibt zu diesem und anderen arbeitsrechtlichen Themen regelmäßig Seminare.

 

Presse: Themen wie Gegenlesvereinbarungen von gegebenen Interviews von Kreativen, der Umgang zwischen Journalisten, Agenten und Schauspielern ist Bestandteil unseres Austausches mit den Kollegen aus den Medien und den von den Klienten beauftragten Presseagenten.

Aktivitäten

Um den Qualitäts- und Wissensstandard der Arbeit der einzelnen Mitgliedsagenturen zu sichern und zu erweitern, führt der VdA für seine Mitglieder zahlreiche Aktivitäten durch: Der Verband organisiert regelmäßig Fachvorträge zu aktuellen und praxisrelevanten Themen (Recht, Steuern etc.). Außerdem veranstaltet der VdA im Rahmen von Fachveranstaltungen der Film- und Medienbranche Workshops, Seminare und Podiumsdiskussionen. Seit 2021 gibt es Gremien zu relevanten Branchenthemen. Diese befassen sich mit verschiedensten branchenrelevanten Themen und sind Ansprechpartner für Extern und Intern. Der VdA installiert im Bedarfsfall weitere Arbeitsgruppen, die sich mit aktuellen Themen der Branche beschäftigen.

 

Die Satzung des VdA sieht eine Schiedsstelle vor, die bei Problemen und Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedsagenturen vermittelnd tätig wird.

 

Wenn Sie über die Informationen auf dieser Internet-Seite weitergehende Auskünfte über den VdA wünschen, wenden Sie sich bitte einfach an die Geschäftsstelle des VdA in Berlin.

 

Der VdA ist Gründungsmitglied der Themis Vertrauensstelle.