Qualitätsstandards

Qualitätsstandards

 

Qualitätsstandards der Mitgliedsagenturen des VdA

 

Der Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater (VdA) hat sich zum Ziel gesetzt, den Beruf des Künstleragenten zu schützen und sein Ansehen in der Branche und der Öffentlichkeit zu verbessern.

Eine Mitgliedschaft im VdA sollte einem Gütesiegel entsprechen, das den Mitgliedsagenturen eine qualitative Selbstkontrolle auferlegt. Die Agenturen im VdA haben sich daher auf folgende ethische und qualitative Standards geeinigt, denen sie sich verpflichtet fühlen und die sie in all ihren Aufgabenbereichen bestrebt sind, einzuhalten. Im Einzelnen sind dies:

 

1) Die Agenturen stehen für kompetente, unabhängige und vertrauensvolle Beratung ihrer Klient:innen. Ziel der Zusammenarbeit ist, im Interesse und zum Wohl der Klient:innen zu verhandeln. Die Agenturen verfügen über eine hohe Branchenkenntnis und verpflichten sich die Vermittlung, Betreuung und Geschäftsbesorgung unter Einsatz ihrer gesamten beruflichen Erfahrungen und Verbindungen durchzuführen.

 

2) Die Agenturen führen professionelle Vertragsverhandlungen mit fachlicher und sozialer Kompetenz.

 

3) Sie sind in der Lage, über alle berufsrelevanten Daten ihrer Klient:innen schnell, korrekt und zuverlässig Auskunft zu geben.

 

4) Die Agenturen präsentieren das von ihren Klient:innen zur Verfügung gestellte, aktuelle Bild- und Video-Material und verfügen über eine funktionstüchtige und regelmäßig gepflegte Internetpräsenz.

 

5) Die Agenturen verpflichten sich, die von ihnen in den VdA-Pool eingegebenen Daten regelmäßig zu pflegen und zeitnah zu aktualisieren.

 

6) Die Zusammenarbeit zwischen Klient:innen und Agentur wird über einen schriftlichen Agenturvertrag geregelt. Basis ist der vom VdA erstellte Agenturvertrag, in dem die gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden. Mit den Klient:innen wird eine Vergütung für die Leistungen der Agentur auf Provisionsbasis unter Berücksichtigung der Kappungsgrenzen der Vermittler-Vergütungsverordnung vereinbart. Eine darüber hinausgehende Zahlung sonstiger Pauschalen wird von den Klient:innen nicht verlangt. Der Agenturvertrag ist jederzeit von beiden Seiten fristlos kündbar.

 

7) Für die Klient:innen vereinnahmte Zahlungen werden von den Agenturen unverzüglich abgerechnet und an die Klient:innen ausgezahlt.

 

8) Die Agenturen bemühen sich, die Produzent:innen bei der Umsetzung von nachhaltigen Filmproduktionen zu unterstützen, indem sie sich hierfür insbesondere bei ihren Klient:innen einsetzen.

 

9) Die Agenturen setzen sich dafür ein, dass das physische und psychische Wohlergehen ihrer Klient:innen im Arbeitsumfeld geschützt wird und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

 

10) Die Agenturen verpflichten sich zu aktivem und präventivem Vorgehen gegen jegliche Form von Diskriminierung. Sie verpflichten sich, im Umgang mit ihren Klient:innen, Mitarbeiter:innen und ihren Verhandlungspartner:innen stets zu einer Kultur und Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und der Akzeptanz im Sinne eines solidarischen Miteinanders beizutragen.

 

(Stand: 16. Februar 2023)