Aufgrund der positiven Erfahrungen anderer Berufsgruppen und der Einsicht, dass spezifische Branchenkenntnisse eine sachgerechte Einigung in Streitfällen erleichtern, hat der Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA) eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Ziel der Schlichtungsstelle ist es vor allem, eine gegebenenfalls kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Betroffenen zu vermeiden und eine brancheninterne Schlichtungskultur zu befördern. Die Schlichtungsstelle kann nicht nur von Mitgliedern des VdA angerufen werden. Auch Dritte, die nicht Mitglied im VdA sind, können sich wegen einer Auseinandersetzung mit einer der Mitgliedsagenturen des VdA an die Schlichtungsstelle wenden. Die Einzelheiten im Hinblick auf die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle und den Verfahrensablauf im Einzelnen regelt die Schlichtungsordnung des VdA.