Berufsbild

Das Berufsbild von Künstleragenten/innen

 

Erstellt durch den VdA (Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V.).

 

(Wenn in diesem Text die Pluralform Agenten genannt wird, verstehen wir darunter auch die weiblichen Berufsvertreterinnen, die übrigens im Verband in der Mehrzahl sind.)

 

Agenten sind Interessenvertreter ihrer Klienten (Schauspieler/Innen, Regisseure/Innen, Drehbuchautoren/Innen und Berufsvertreter/Innen weiterer filmischer Gewerke) gegenüber Produzenten, Sendeanstalten, Castingddirektoren, Theatern und sonstigen Partnern, wie z. B. Werbefirmen oder auch den Medien. Sie sind Dienstleister und Berater ihrer Klienten, gleichzeitig aber auch kompetente Ansprechpartner innerhalb der Branche. Es ist ihre Aufgabe, zwischen den verschiedenen Brancheninteressen im Sinne ihrer Klienten zu vermitteln.

 

Die Vernetzung ihrer Künstler innerhalb der Branche sowohl national als auch international ist eine der Hauptaufgaben von Agenten. Dazu benötigen sie selbst ein weit verzweigtes Netz beruflicher Beziehungen, das Agenten sorgfältig pflegen.

 

Sie erarbeiten gemeinsam mit ihren Künstlern ein individuelles berufliches Profil, auf dessen Grundlage eine realitätsbezogene, umsetzbare Karriereplanung formuliert wird.

 

Die künstlerische und strategische Beratung der Klienten wird umgesetzt durch gezielte Akquise und kompetente Auswahl von Projekten. Hierfür ist die umfassende Kenntnis der Medienlandschaft Voraussetzung: was ist das Profil des Auftrag gebenden Senders und der ausführenden Produktion, wie ist die Qualität des angebotenen Drehbuches und der Rolle, wie konkret ist die Realisierbarkeit des Projektes einzuschätzen (Finanzierungsstand), inwieweit passen Stoff, Format, Rolle zur aktuellen Positionierung und den Zielen des Künstlers, inwieweit sind die Terminerfordernisse der möglichen Projekte kompatibel und können mit den individuellen Planungen der Künstler in Einklang gebracht werden.

 

Die Betreuung und Beratung im Vorfeld einer Entscheidung gehört, neben der Akquise, zu den aufwendigsten und verantwortungsvollsten Aufgaben der Agenten.

 

Eine Kerntätigkeit von Agenten ist die Verhandlung der Engagementverträge für ihre Klienten. Um die Verhandlungen kompetent und erfolgreich zu führen, müssen Agenten in der Lage sein, die Handlungsspielräume der Gegenseite realistisch einzuschätzen. Allerdings gehören zum Verhandeln auch Befähigungen, die in der Persönlichkeit eines Menschen angelegt sind, wie z.B. eine schnelle Auffassungsgabe, Einfallsreichtum, Flexibilität, Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit Widerstand zu leisten. Darüber hinaus erleichtern gute und geschickte Gesprächsführung den schwierigen Prozess des Verhandelns.

 

Während eines Engagements überwachen Agenten die Einhaltung der im Vertrag niedergelegten Bedingungen und werden von ihren Klienten eingeschaltet, wenn es während des Vertragsverhältnis zu Unstimmigkeiten mit dem Vertragspartner kommt.

 

In Konfliktfällen übernehmen Agenten eine Puffer- bzw. Schutzfunktion wie auch eine Zeugenfunktion , die im Sinne des Klienten zu einer positiven Lösung führen sollte.

 

Bei Autoren/-Innen und Regisseuren/-Innen ist die kompetente Begleitung von der Entwicklungsphase über die Herstellung bis hin zur Postproduktion und Vermarktung eines Filmprojekts ebenfalls Aufgabe der Agenten. Manchmal – wenn es sich um einen Originalstoff und nicht um einen Auftrag handelt – können Agenten helfen, mögliche Realisatoren für ein Buch aufzutun.

 

Grundsätzlich ist das Büro einer Agentur ein immer erreichbarer Ansprechpartner und eine Auskunftsquelle, zuständig für die Koordination und organisatorische Abwicklung der beruflichen Belange der Klienten. Die Agentur koordiniert sämtliche Termine, sie archiviert, aktualisiert das Bewerbungsmaterial und sorgt für seine zielgerichtete Verbreitung auf welchem Wege auch immer.

 

Immer größere Bedeutung im Aufgabenspektrum von Agenten erhält auch die Betreuung und Beratung in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit/Publicity der Klienten. Agenten können sowohl Ansprechpartner für die Presse als auch Berater bei der Auswahl des Zeitpunkts für den geplanten Medienauftritt (auch in sozialen Medien) und der Auswahl der jeweiligen Pressepartner sein, sofern der Künstler nicht zusätzlich eine eigene Presseagentur beschäftigt.

 

„Künstleragent/-in“ ist keine geregelte Ausbildung und es gibt auch keinen Studiengang, der zu diesem Beruf führt. Agenten haben in aller Regel einen „Vorberuf“ gelernt oder ein Studium gleich welcher Art abgeschlossen. Einige haben ihre bisherige berufliche Praxis in einem künstlerischen Bereich erworben, andere in einem kaufmännischen Beruf.

 

Zu den persönlichen Eigenschaften, die in diesem Beruf gefragt sind, gehören schnelles und gleichzeitig präzises Arbeiten, ein gutes Gedächtnis, Zuverlässigkeit, aber auch Begeisterungsfähigkeit und eine Liebe zu Film und Theater. Vor allen Dingen sollten Agenten kontaktfreudig sein und hervorragend kommunizieren können.

 

An Sachwissen ist von Vorteil:

– Sprachkenntnisse,
– juristische und sozialpolitische Grundkenntnisse,
– breite und profunde Marktkenntnis der Film- und Theaterlandschaft,
– Kenntnis von Produktionsabläufen und
– ein psychologisches Grundwissen.

 

Nicht zuletzt ist es auch Aufgabe von Agenten, neue und junge Talente zu entdecken und aufzubauen.

 

Die Berufspflichten der Künstleragenturen (Dr. Frank Lansnicker, geschäftsführender Justiziar des VdA, 1998 – 2012):

 

In der Art und Weise, wie die Künstleragentur ihre Arbeit inhaltlich nach Innen und nach Außen gestaltet, ist jede Agentur frei und unabhängig. Im Umgang mit den betreuten Künstlern und im Umgang mit anderen Agenturen ist jede Agentur jedoch angehalten, folgende Berufspflichten im Sinne von Grundpflichten für sich anzuerkennen:

 

Agenturen beachten die gesetzlichen Vorgaben, die für ihren Berufsstand existieren, insbesondere die einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (§§ 296 ff SGB III) und der Vermittler-Vergütungsverordnung.

 

Agenturen sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Klienten und ggf. nur diesen gegenüber weisungsgebunden. Sie dürfen im Übrigen keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Unabhängigkeit nachhaltig gefährden.

 

Agenturen sind zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet, soweit es um die Gagen ihrer Künstler geht oder/und soweit ihre Künstler sie gesondert zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

 

Die im VdA organisierten Agenturen haben sich darüber hinaus Qualitätsstandards verpflichtet, die zum einen das Verhältnis zu ihren Klienten wie zum anderen auch das Verhältnis zu ihren Verbandskollegen prägen sollen.

 

 

Stand: Erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Berufsbild“ 2000, aktualisiert 2004 und 2018.