Qualitätsstandards
Qualitätsstandards der Mitgliedsagenturen des VdA
Der Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater (VdA) hat sich zum Ziel gesetzt, den Beruf des Künstleragenten zu schützen und sein Ansehen in der Branche und der Öffentlichkeit zu verbessern.
Eine Mitgliedschaft im VdA sollte einem Gütesiegel entsprechen, das den Mitgliedsagenturen eine qualitative Selbstkontrolle auferlegt. Die Agenturen im VdA haben sich daher auf folgende ethische und qualitative Standards geeinigt, denen sie sich verpflichtet fühlen und die sie in all ihren Aufgabenbereichen bestrebt sind, einzuhalten. Im Einzelnen sind dies:
1) Die Agenturen stehen für kompetente, unabhängige und vertrauensvolle Beratung ihrer Klienten. Ziel der Zusammenarbeit ist, im Interesse und zum Wohl des Klienten zu verhandeln. Die Agenturen verfügen über eine hohe Branchenkenntnis und verpflichten sich die Vermittlung, Betreuung und Geschäftsbesorgung unter Einsatz ihrer gesamten beruflichen Erfahrungen und Verbindungen durchzuführen.
2) Die Agenturen führen professionelle Vertragsverhandlungen mit fachlicher und sozialer Kompetenz.
3) Sie sind der Lage, über alle berufsrelevanten Daten ihrer Klienten schnell, korrekt und zuverlässig Auskunft zu geben.
4) Die Agenturen präsentieren das von ihren Klienten zur Verfügung gestellte, aktuelle Bild- und Video-Material und verfügen über eine funktionstüchtige und regelmäßig gepflegte Internetpräsenz.
5) Die Agenturen verpflichten sich zur regelmäßigen und zeitnahen Aktualisierung ihrer Klientendaten im VdA-Pool.
6) Die Zusammenarbeit zwischen Klient und Agentur wird über einen schriftlichen Agenturvertrag geregelt. Basis ist der vom VdA erstellte Agenturvertrag, in dem die gesetzlichen Regelungen berücksichtigt sind. Dieser ist jederzeit von beiden Seiten fristlos kündbar.
7) Für den Klienten vereinnahmte Zahlungen werden von den Agenturen unverzüglich abgerechnet und an den Klienten ausgezahlt.
Stand: Februar 2014