08 Okt. Medienstaatsvertrag: VdA und weitere Verbände fordern 50+ fürs Programm
Der VdA und 13 weitere Verbände aus Film und TV haben sich dem Aufruf „50+ fürs Programm!“ angeschlossen und fordern: Im neuen Medienstaatsvertrag wird festgehalten, dass mindestens 50 % der Rundfunkgebühren ins Programm fließen müssen. Konkret wird gefordert, dass im Medienstaatsvertrag diese Formulierung unter „§ 9a Zweckbindung der Mittel“ einfließt: „Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag sind ein Anteil von mindestens 50 von Hundert für die Programmkosten zu verwenden. Hiervon unberührt bleiben Einnahmen aus Werbung und sonstige Einnahmen.“
Die Unterzeichner des Aufrufes: Deutscher Drehbuchverband e. V. (DDV), Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien e.V. (Produktionsallianz), Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG DOK), Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS), Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS), Berufsverband Kinematografie (BVK), Bundesverband Regie (BVR), Composers Club e.V. (CC), Deutsche Filmkomponist:innenunion (DEFKOM), eine Fachgruppe im Deutschen Komponist:innenverband (DKV), mediamusic e.V. Berufsverband Mediamusik, Produzent*innenverband e. V., Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO), Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA) und der Verband Deutscher Bühnen + Medienverlage e.V. (VDB).